Diese Kriterien sind identisch mit den Kriterien, die zur Normierungpschologischer Testverfahren genutzt werden: Objektivität, Reliabilitätund Validität. Vereinfacht gesprochen: Testverfahren müssen messen, was sie vorgeben zu messen, sie müssen das unter beliebigen Bedingungen tun und die Testdurchführung muß standardisiert sein.
Derartig konstruierte Verfahren sind normiert, d.h.: an Hand der Testergebnisse ist es möglich zu definieren, ob diese Ergebnisse in Bezug auf eine Vergleichsgruppe relativ gut oder relativ schlecht sind.
Ein Beispiel: ein Rechentest mit 100 Aufgaben muß durchgeführt werden. Das Testergebnis lautet: 80 Aufgaben richtig. Wie ist das Ergebnis zuwerten ? In bezug auf die Gruppe der 18-jährigen Realschüler kann dieses Ergebnis relativ schlecht sein, in bezug auf die Gruppe der 16-jährigen Realschüler kann das Ergebnis relativ gut sein. “Richtige” Testverfahren tragen dieser Betrachtungsweise Rechnung - sie werden zielgruppenspezifisch nach den Standards der Testtheorie normiert. Das ist bei einer Vielzahl von “selbstgestrickten” Testverfahren nicht der Fall. Hier geht es vielmehr darum, den Augenschein zu befriedigen(z.B.: gutes Allgemeinwissen zeigt sich, wenn man die Schlagzeilen derTageszeitung von den letzten 3 Wochen kennt) und den Entscheider des Unternehmens in seinen mehr oder weniger fundierten Einschätzungdarüber, “was ein guter Auszubildender wissen muß” zu bestätigen. Der Einsatz derartiger Verfahren ist ausgesprochen kritisch zu sehen. Einerseits wird mit derartigen Aufgabensammlungen eine Scheinobjektivität hinsichtlich der Ergebnisfindung suggeriert, andererseits könnten sich der Einsatz derartiger Verfahren vor dem Hintergrund des AGG als problematisch erweisen. Die Empfehlung: vor dem Einsatz von “Tests” bei der Personalbeschaffung die Konformität nach DIN 33430 und die AGG-Tauglichkeit prüfen.