Im Jahre 2008 wählen nicht nur Unternehmen aus - auch Bewerber entscheiden, ob sie angesichts der ihnen entgegengebrachten Unternehmenskultur in einen Unternehmen arbeiten wollen. Die erlebte partnerschaftliche Ebene im Umgang miteinander ist dabei ausschlaggebend. Fangfragen, deren erwartete Antworttendenz für Bewerber nicht vorhersehbar sind, zementieren ein Machtgefälle zwischen Unternehmen und Bewerber, das gute Bewerber gegen das Unternehmen einstimmt. Zudem verbieten sich schon rein aus ethischen Gesichtspunkten Situationen, in denen Fragen gestellt werden, die keinen eindeutigen Bezug zu einem potenzialdiagnostischen Urteil haben - spätestens seit Veröffentlichung der DIN 33430 zum Einsatz von Verfahren zur Personalauswahl gehört diese Art der Potenzialdiagnostik nicht mehr zum Handwerkszeug des professionellen Personalers. Auch vor den rechtlichen Konsequenzen sei gewarnt: könnte ein Bewerber argwöhnen, er werde wegen seiner Antworttendenzen bei derartigen Fragen benachteiligt, kann er das Unternehmen gemäß dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) auf Schadensersatz verklagen. Vor diesem Hintergrund sind Personaler gut beraten, ihre potenzialdiagnostischen Instrumentarien nicht durch derartige "Hilfsmittel" zu bereichern - und Bewerbern sei geraten, Unternehmen mit einer derartigen Kultur zu meiden. Denn: gute Personaler brauchen keine Fangfragen.