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02.04.2008
Dr. Thomas Randhofer

Dr. Thomas Randhofer

Diplom - Psychologe
Karlstrasse 34
53604 Bad Honnef



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Einstellung

Als Einstellung wird in der Umgangssprache die Begründung eines Arbeitsvertrages zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer bezeichnet.

Bewerbung und Bewerbungsverfahren

Der Einstellung geht die Bewerbung (ggf. Initiativbewerbung) voraus, auf die die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch oder Assessment-Center folgt.

Im Vorstellungsgespräch muss sich der Bewerber darauf vorbereiten, dass ihm Fragen gestellt werden, die nicht immer einfach zu beantworten sind (sog. Fragerecht des Arbeitgebers). Unzulässige Fragen muss der Beweber nicht beantworten, er darf darauf die Unwahrheit sagen (Recht zur Lüge). Auch sog. Stressinterviews sind im Rahmen der Bewerberauswahl üblich.

Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt sich der Arbeitgeber bei Diskriminierungen im Bewerbungsverfahren und bei der Einstellung dem Risiko hoher Schadensersatzzahlungen und Entschädigungszahlungnen aus.

Setzt sich der Bewerber im Bewerbungsverfahren erfolgreich durch, wird er eingestellt


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