Nach der ersten Welle der Empörung vor Halloween (Wochenende 29./30. Oktober) machte sich aber in der Folgewoche Tage erst einmal mediales Schweigen breit. Die Erklärung: Die Datenvampire sind längst unter uns. Fast alle Arbeitgeber berauschen sich an den Daten aus dem Blut der Bewerber, auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und vermutlich auch zahlreiche Presseunternehmen. Erst am Folgewochenende kam die Diskussion wieder richtig in Schwung. Die die Bluttests bei Daimler kritisierenden Medien warfen sich gegenseitig vor, auch Bluttests zu machen.
Umso wichtiger ist es, klaren Verstand zu behalten: Thüsing hat dazu völlig zu Recht die Frage gestellt "Wieso ist bitte ein Bluttest erforderlich, um die Berufsfähigkeit eines Journalisten zu prüfen? Bauer, Gruner + Jahr und Burda haben nach eigenen Angaben nie Bluttests bei Bewerbern durchgeführt. Sie legen vermutlich mehr Wert auf intellektuelle Fähigkeiten ihrer Mitarbeiter. Das ist ja auch arbeitsrechtlich erlaubt.
Wie wichtig intellektuelle statt physische Einstellungsuntersuchungen sind, zeigt, dass einige Journalisten mit gutem Blut (wurden ja eingestellt) nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebenen und ganz anderen Zwecken dienenden Einstellungsuntersuchungen von Beamten von Einstellungsuntersuchungen von Arbeitnehmern unterscheiden können und damit den blutsaugenden Unternehmen auch prompt auf den Leim gehen.
Abschließend sollte man sich wirklich nicht darüber aufregen, dass der NDR kritisch über Bluttests berichtet, obwohl die Journalisten dort selbst Bluttests "freiwillig" über sich ergehen lassen mussten. Im Vordergrund stehen sollte die freudige Erkenntnis, dass trotz Biss des Betriebsarztes und der erfolgreichen Einstellung die Courage und Einstellung der Journalisten offenbar nicht beeinträchtigt worden ist. Es gibt offensichtlich gegen den grassierenden Vampirismus resistente Varianten der Spezies "Journalist".
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
P.S. Die Grafik, die von der Schäublone (Stasi 2.0) inspieriert ist, darf bei Verlinkung auf diesen Beitrag gerne in Ihren Blogbeitrag oder auf Ihrer Webseite eingebunden werden.